Häufige Fragen
Das Verhältnis Mieter – Vermieter ist ein Verhältnis auf Gegenseitigkeit. Reden Sie mit uns über Ihre Probleme. Weisen Sie uns auf Missstände hin. Helfen Sie mit, Ihr Wohngebiet in Ordnung zu halten. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Nur gemeinsam werden wir erreichen, dass jeder gern in seinem Wohngebiet wohnt und sich dort auch wohl fühlt.
Für andere und immer für bessere Ideen sind wir offen und werden in jedem Fall Umsetzungsmöglichkeiten prüfen. Wohnen bei uns soll mehr sein, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.
Wenn die kalte Jahreszeit beginnt, haben viele Mieter Fragen zur Funktionsweise der Heizkörper und Thermostatventile.
Thermostatventile sind selbstständig arbeitende Temperaturregler. Im Thermostatkopf befindet sich eine Messflüssigkeit, die sich je nach Raumtemperatur ausdehnt bzw. zusammenzieht und damit das Ventil selbsttätig schließt bzw. öffnet. Je nach eingestellter Temperatur wird bei entsprechend ansteigender Raumtemperatur das Ventil geschlossen bzw. nach Raumabkühlung das Ventil wieder geöffnet. Ist also die Raumtemperatur entsprechend der Thermostateinstellung erreicht, kühlt sich der Heizkörper entsprechend ab. Wird die gewünschte Raumtemperatur unterschritten, öffnet sich das Ventil, und der Heizkörper erwärmt sich wieder.
Wenn der Heizkörper gar nicht warm wird oder ständig heiß ist, melden Sie sich bitte bei uns.
Beim Baden, Kochen, Wäschetrocknen und auch beim Schlafen fallen in einem Vier-Personen-Haushalt pro Tag fast 10 Liter Wasser in Form von Dampf an. Durch regelmäßiges Lüften kann jedoch ein ungesundes Wohnklima ausgeschlossen und Schäden an der Bausubstanz verhindert werden und zusätzlich sparen Sie auch noch Heizkosten.
So wird es richtig gemacht:
- Lassen Sie Ihre Wohnung nie (auch über Nacht nicht) ganz auskühlen, um ein teures Aufheizen der abgekühlten Räume zu vermeiden (+15° C möglichst nicht unterschreiten).
- Lüften Sie je nach Jahreszeit morgens alle Räume 20 bis 30 Minuten (vor allem das Schlafzimmer).
- Lüften Sie – je nach Feuchtigkeitsanteil und Jahreszeit – nochmals drei- bis viermal täglich für jeweils 10 bis 15 Minuten!
- Während des Lüftens sollen die Fenster nicht gekippt, sondern weit geöffnet und die Heizung abgestellt sein. Diese Stoßlüftung garantiert einen effektiven Luftaustausch in kürzester Zeit.
- Achten Sie auf Wärmeaustausch! Gardinen und Möbel vor den Heizkörpern verhindern eine freie Wärmeabgabe.
- Verdecken Sie niemals den Fühler des Heizkostenverteilers! Dadurch verfälschen Sie das Messergebnis zu Ihrem Nachteil.
Ein gemütliches und schönes Zuhause ist ein Grundbedürfnis für jeden Menschen. Wir möchten, dass Sie, liebe Mieter, sich in Ihrer Wohnung wohl fühlen.
Nutzt man eine Sache, bleibt es jedoch nicht aus, dass auch einmal etwas kaputt geht. Gern helfen Ihnen unsere Mitarbeiter weiter und sorgen mit Ihnen gemeinsam dafür, dass der Schaden schnell behoben wird. Jedoch kann nicht jeder Schaden auf Kosten des Vermieters behoben werden.
Wer trägt wofür die Kosten? Hier einige Beispiele:
Defekter Brause-Dusch-Schlauch | der Mieter |
Spülmaschinenanschlüsse | der Vermieter |
WC-Brillen | der Mieter |
„abgefallene” Heizkostenverteiler | der Mieter |
defekte Briefkastenschlösser und -schlüssel | der Mieter |
defekte Briefkästen | der Vermieter |
Gern vermitteln wir Reparaturaufträge in Fällen, wo die Kosten zu Ihren Lasten gehen. Rufen Sie uns einfach an.
Ohne Fernsehempfang geht es nicht. Schnelle Hilfe ist angesagt. Gern können Sie sich an uns oder direkt an den Störungsdienst, den Sie unter dem Menüpunkt Bereitschaftsdienst Kyritz oder Bereitschaftsdienst Neustadt (Dosse) finden, wenden.
Sollte die Empfangsqualität nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, reden Sie mit uns, damit wir uns mit dem Betreiber des Kabelnetzes in Verbindung setzen können. Nur wenn wir über Qualitätsdefizite informiert werden, können wir hier für Abhilfe sorgen.
Immer wieder steht das Problem „Müll” an. Überquellende Müllcontainer und willkürlich abgeladener Sperrmüll beeinträchtigen das Wohnumfeld, ganz besonders in den Neubaugebieten.
Deshalb bitten wir Sie: Nutzen Sie die Möglichkeit des Dualen Systems intensiver. Trennen Sie den Müll besser. Wertstoffcontainer bezahlen Sie mit Ihrer Abfallgebühr, die durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhoben wird.
Jeder Wertstoffcontainer, der jedoch mit Fremdstoffanteilen vorgefunden wird, kann nicht im Rahmen der Recycling-Tour abgefahren werden. Er gilt als Restmüllcontainer und kostet Sie zusätzliches Geld!
Die Mülltonnenstandplätze sind sauber zu halten. Müll gehört in die Tonnen und nicht daneben. Jeder sollte wissen, dass wahllos abgelegter Unrat Ungeziefer anlockt.
Verschmutzte Tonnenstandplätze werden in unserem Auftrag gesäubert. Die Kosten werden dann auf die Betriebskosten umgelegt.
Gelb | Blau | Schwarz |
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Konserven- und Getränkedosen | Zeitschriften | Restmüll |
Verschlüsse, Alu-Deckel, Alu-Folien | Zeitungen | Hausmüll |
Getränke- und Milchkartons | Pappe | Wegwerfwindeln |
Kunststoff-Flaschen | Papier | |
Kunststoff-Becher | Kartons | |
Schaumstoffe/Styroporverpackungen |
Beachten Sie bitte, dass in den gelben Wertstoffbehältern nur Artikel mit dem grünen Punkt und kein Müll, Tapeten und anderer Unrat gesammelt werden darf. Säcke mit Tapeten muss jeder Mieter selbst auf der Mülldeponie entsorgen.
Gelbe Behälter mit falschem Inhalt werden vom Entsorger nicht abgeholt. Die Aufwendungen der dann notwendigen Entsorgung durch uns wird mit den Betriebskosten umgelegt.
Wir bitten alle Mieter um Mithilfe, das Wohnumfeld sauber zu halten.
Sperrmüll holt die AWU nach Terminabsprache 2 mal jährlich kostenfrei ab! Die Anmeldung findet mittels Klappkarte oder Onlineformular statt. Sie als Mieter sind dafür eigenverantwortlich zuständig.
Beachten Sie, dass nicht entsorgter Sperrmüll durch uns kostenpflichtig entsorgt werden muss und Ihnen die Kosten über die Betriebskostenabrechnung weiter berechnet werden!
Unsere Gebäude sind gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Vandalismusschäden versichert. Auch verfügen alle Liegenschaften über Versicherungsschutz im Haftpflichtbereich. Helfen Sie mit, Schäden von unseren Gebäuden abzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass für Ihren eigenen Hausrat über uns kein Versicherungsschutz besteht. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Die Antwort ist einfach: Nichts. Dennoch sammeln sich in diesen Räumen immer wieder alte Möbel und Sperrmüll an.
Beachten Sie, dass ein Aufräumen kostenseitig immer zu Ihren Lasten erfolgt.
Schuhe und Schuhschränke dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Das sieht nicht nur unschön aus, es behindert auch beim Reinigen der Treppen. Zudem stellen diese eine Stolperfalle für Mieter dar, die an diesen Schuhen und Schuhschränken vorbeilaufen müssen. Auch der Zugang für Rettungskräfte wie z. B. Notarzt und Feuerwehr wird erschwert. Dies kann für jeden Mieter schlimme Folgen haben!
Deshalb unser Appell an Sie: Schuhschränke und Schuhe gehören in die Wohnung und nicht vor die Wohnungseingangstür.
In unseren Wohngebieten verfügen wir über ausreichende Pkw-Stellplätze. Dennoch werden auch Autos unter Balkonen und auf Wirtschaftswegen geparkt. Dies stellt nicht nur eine Nutzungsbeeinträchtigung der Balkone dar, sondern bringt auch Gefahr für Leib und Leben mit sich. Denken Sie bitte daran, dass jeder einmal die Feuerwehr, einen Notarzt oder einen Krankenwagen benötigen kann. Zugeparkte Wirtschaftswege behindern die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge.
Wenn Sie bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen möchten, sind diese in jedem Falle zustimmungspflichtig.
Sei es ein schönes neues Bad oder der Wunsch nach neuen Zimmertüren – reden Sie bitte mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Der mietvertraglich vereinbarte Zahlungstermin ist der 3. Werktag des laufenden Monats. Sollten Sie den Zahlungstermin einmal nicht einhalten können, reden Sie mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung.
Zur ordnungsgemäßen Gebrauchsgewährung als Hauptpflicht des Vermieters gehört auch die Überlassung der Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür und sonstige verschließbare Räume. Benötigt der Mieter etwa wegen der Größe seiner Familie zusätzliche Schlüssel, darf er sie nach Rücksprache mit dem Vermieter auf seine Kosten anfertigen lassen. Bei Vertragsende ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schlüssel zurückzugeben, auch etwaige zusätzlich angefertigte.
Fehlende Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen.
Wir möchten nochmals dringend darauf hinweisen, dass in Toiletten und Ausgussbecken keine Haus- und Küchenabfälle, Windeln, Katzenstreu usw. geworfen werden. Bitte vermeiden Sie auch Spülsteine, die als Geruchsverbesserer in die WC´s gehängt werden. Viele dieser Steine verursachen beim unbeabsichtigten Herunterspülen Verstopfungen.
Um im Winter unnötige Einfrierungen und Kälteeinbrüche zu vermeiden, sollten alle Kellerfenster geschlossen gehalten werden. Defekte Scheiben können bei uns zur Reparatur gemeldet werden.
Die Kyritzer WBG mbH renoviert planmäßig im Rahmen der Sanierung Ihre Treppenhäuser. Diese Instandhaltungsmaßnahmen kosten viel Geld. Wir müssen leider feststellen, dass Mieter oftmals gedankenlos oder sogar vorsätzlich Verschmutzungen in Treppenhäusern verursachen. Bei Umzügen werden ohne Vorsicht die Wände oder Treppenhandläufe beschädigt. Der pflegliche Umgang mit dem Gemeingut sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein. Und schließlich beginnt jeder Gang in die eigenen Vier Wände im Treppenhaus!